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Schenkung von Miteigentumsanteilen: keine einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts
Werden zur gleichen Zeit Miteigentumsanteile an einem Grundstück auf mehrere Bedachte schenkweise übertragen, ist keine einheitliche gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts für das ganze Grundstück mit anschließender Verteilung durchzuführen. Vielmehr bilden die zugewendeten Miteigentumsanteile gemäß , jeweils den Gegenstand einer lediglich gesonderten Feststellung nach § 138 Abs. 5 BewG.