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Zeitanteiliger Abzug degressiver Gebäude-AfA im Erstjahr
Im Rahmen der degressiven Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5 Nr. 2 EStG besteht im Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung ein Wahlrecht zum Abzug lediglich zeitanteiliger AfA. Nach Ansicht des , findet die Auffassung der Finanzverwaltung in R 44 Abs. 2 Satz 1 EStR, dass im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Gebäudes die degressive AfA zwingend in Höhe des vollen Jahresbetrages anzusetzen sei, im Gesetz keine Stütze. Der im Erstjahr nicht beanspruchte Anteil an der jährlichen AfA von (hier) 5 v. H. ist im achten auf das Kalenderjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Kalenderjahr anstelle der gesetzlich vorgesehenen Jahres-AfA von 2,5 v. H. zum Abzug zuzulassen mit der weiteren Folge, dass in diesem Jahr auch die AfA von 2,5 v. H. lediglich zeitanteil...