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FG Köln Urteil v. - 13 K 2530/03 EFG 2005 S. 222

Gesetze: AO § 52 Abs. 1 Satz 1, AO § 55 Abs. 1, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9

Körperschaften

Steuerbefreiung; Gemeinnützigkeit

Leitsatz

Eigenwirtschaftliche Zwecke i.S.d. § 55 Abs. 1 AO verfolgt eine Körperschaft nicht nur dann, wenn es um wirtschaftliche Interessen und Vorteile der Körperschaft selbst geht, sondern auch wenn sie vorrangig unmittelbar oder mittelbar die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder oder Gesellschafter wahrnimmt. Zwar ist nicht jeder Nutzen für die Mitglieder schädlich, Selbstlosigkeit scheidet aber dann aus, wenn der Eigennutz der Mitglieder in den Vordergrund tritt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 222
EFG 2005 S. 222 Nr. 3
OAAAB-35464

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FG Köln, Urteil v. 15.07.2004 - 13 K 2530/03

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