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BFH Urteil v. - X R 239/93

Die Klägerin, Revisionsbeklagte und Anschlußrevisionsklägerin (Klägerin) ist Inhaberin eines Augenoptikergeschäfts im Beitrittsgebiet. Der Beklagte, Revisionskläger und Anschlußrevisionsbeklagte (das Finanzamt -- FA --) setzte im Rahmen der Steuerrate 1990 für das zweite Halbjahr 1990 nach einem Gewinn (= Gewerbeertrag) von ... DM eine Gewerbesteuer von ... DM fest.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 728
BFH/NV 1995 S. 728 Nr. 8
FAAAB-35399

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BFH, Urteil v. 14.12.1994 - X R 239/93 -nv-

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