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BFH Beschluss v. - VII B 139/94

Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) beantragte mit Schriftsatz vom 23. Februar 1994 beim Finanzgericht (FG) die Gewährung von Prozeßkostenhilfe (PKH) für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Eingangsabgabenbescheids, mit dem das Hauptzollamt (HZA) Tabaksteuer in Höhe von ... DM gegen ihn festgesetzt hatte. Gegen diesen Bescheid hatte der Antragsteller mit Schriftsatz vom 25. Januar 1994 Einspruch eingelegt und das HZA gleichzeitig unter Fristsetzung bis zum 18. Februar 1994 zur Aussetzung der Vollziehung aufgefordert. Mit Bescheid vom 1. März 1994 setzte das HZA die Vollziehung des angefochtenen Bescheids ohne Sicherheitsleistung bis längstens einen Monat nach Zustellung der Einspruchsentscheidung widerruflich aus. Die Beteiligten erklärten daraufhin übereinstimmend den Rechtsstreit vor dem FG in der Hauptsache für erledigt und beantragten jeweils, die Kosten des Verfahrens der Gegenseite aufzuerlegen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 258
BFH/NV 1995 S. 258 Nr. 3
FAAAB-35013

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BFH, Beschluss v. 15.09.1994 - VII B 139/94 -nv-

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