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BFH Beschluss v. - V B 179/93

Der Ehemann der Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) ist Landwirt. Er war Eigentümer eines ca. 200 ha großen Hofes. Anfang 1979 pachtete die Klägerin von ihrem Ehemann eine landwirtschaftliche Nutzfläche von 21,15 ha mit mehreren Wirtschaftsgebäuden, um die bislang von ihrem Ehemann neben der Schweinemast betriebene Bullenmast und Pensionspferdehaltung zu übernehmen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 552
BFH/NV 1995 S. 552 Nr. 6
BAAAB-34949

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BFH, Beschluss v. 22.08.1994 - V B 179/93 -nv-

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