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BFH Beschluss v. - IX R 22/90

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) und seine mit ihm zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Ehefrau hatten im November 1985 mit notariell beurkundetem Vertrag je zur idellen Hälfte ein Wohnungserbbaurecht erworben, das aus einem Anteil an dem für das Gesamtgrundstück bestellten Erbbaurecht sowie dem Sondereigentum an einer vermieteten Wohnung bestand. Ferner erwarben sie einen schuldrechtlichen Anspruch auf die Nutzung eines PKW-Einstellplatzes. Der Lastenwechsel wurde zum 27. Dezember 1985 vereinbart. Der Kaufpreis betrug insgesamt 144580,08 DM. An demselben Tag schlossen der Kläger und seine Ehefrau u.a. einen Finanzierungsvermittlungsvertrag sowie einen Verwaltungsvertrag und einen Mietgarantievertrag.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 812
BFH/NV 1994 S. 812 Nr. 11
RAAAB-34880

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BFH, Beschluss v. 08.03.1994 - IX R 22/90 -nv-

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