Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist der alleinige Rechtsnachfolger seines 1991 verstorbenen Vaters, des ursprünglichen Klägers. Dieser bewirtschaftete von seinem 2,1 ha großen Grundstück in X einen landwirtschaftlichen Betrieb in der Größe von rund 9 ha. Wirtschaftlicher Schwerpunkt ist der ebenfalls auf dem Grundstück betriebene Viehhandel sowie eine Schlachterei, in der rund 400 Schlachttiere je Woche verarbeitet werden. Aufgrund einer für den Anbau einer Altenteilerwohnung beantragten Baugenehmigung wurde an das vorhandene Wohnhaus ein rechtwinklig sich anschließender eingeschossiger Anbau mit einer Wohnfläche von rund 107 qm errichtet. Seit Bezugsfertigkeit bewohnen der Kläger und seine Familie diesen Anbau. Altbau und Anbau sind -- infolge der Beseitigung einer Außenwand des Altbaus -- durch ein gemeinsames Wohnzimmer verbunden, das sich sowohl auf den Altbau- als auch auf den Neubaubereich erstreckt. Der Anbau wird über die Anschlüsse des Altbaus mit Elektrizität, Be- und Entwässerung sowie Heizung versorgt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1995 S. 495 BFH/NV 1995 S. 495 Nr. 6 YAAAB-34710
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