Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kapitalgesellschaft | Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht zwingend vGA
Zahlt eine KapGes ihrem Ges.-Gf. zusätzlich zu seinem Festgehalt Vergütungen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, so liegt darin gem. nicht immer eine vGA (Abgrenzung zu den Senatsurteilen vom - I R 75/96 und vom - I R 40/00). Maßgeblich sind nach Auffassung des BFH immer die Umstände des jeweiligen Einzelfalls.