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BBK 21/2004 S. 4447

Bilanzberichtigung bei Änderung der Verwaltungsauffassung

Nach der bzw. S 2176 - 155/St 31 gilt für die Frage, ob bei Änderung der Verwaltungsauffassung aufgrund erstmaliger höchstrichterlicher Rechtsprechung eine Bilanzberichtigung möglich ist, Folgendes: Wird die Verwaltungsauffassung zu einer bestimmten Rechtsfrage nach Ergehen einer erstmaligen Entscheidung des BFH (zu dieser Rechtsfrage) geändert, kann diese geänderte Verwaltungsauffassung erstmals in der ersten nach Veröffentlichung der entsprechenden Äußerung der Verwaltung aufzustellenden Bilanz berücksichtigt werden. Eine rückwirkende Berichtigung von Bilanzen, die einer nach den AO-Vorschriften noch änderbaren Veranlagung zugrunde liegen, kommt nicht in Betracht. Es wird davon ausgegangen, dass ...BStBl 2003 II S. 279BStBl 2003 II S. 131

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