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Besteuerung von Vorruhestandsgeldern
Vorruhestandsgelder, die aufgrund eines Manteltarifvertrags vereinbart werden, sind Teil der Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Erstreckt sich die Zahlung der Vorruhestandsgelder über mehr als einen VZ, ist gem. mangels Zusammenballung eine begünstigte Besteuerung der Gesamtentschädigung zu versagen.