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Lohnsteuer | Zahlungen aufgrund einer Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung als Erwerbsaufwendungen (§ 9 Abs. 1 EStG)
Zahlungen aufgrund einer Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung Dritter führen bei einem Vorstandsmitglied einer AG zu Erwerbsaufwendungen, wenn die haftungsbegründenden Handlungen des Vorstandsmitglieds im Rahmen seiner betrieblichen oder beruflichen Aufgabenerfüllung gelegen sind (, n. v.).