Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) -- ein Landwirt und Landhändler -- errichtete 1982 ein Mehrfamilienhaus in A, vermietete es ab 1. Juli 1982 für eine Monatsmiete von ... DM an die B-GmbH und verzichtete auf die Steuerbefreiung für die Vermietung. Die GmbH vermietete die Wohnungen an Endmieter. Der Kläger machte aus Rechnungen von Bauhandwerkern über Bauleistungen zur Herstellung der Wohnungen den Abzug der gesondert ausgewiesenen Steuer als Vorsteuerbeträge geltend. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -- FA --) erkannte das Zwischenmietverhältnis an und ließ den Abzug von insgesamt ... DM als Vorsteuerbeträge für 1982 zu.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1995 S. 444 BFH/NV 1995 S. 444 Nr. 5 YAAAB-34279
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