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BFH Urteil v. - V R 15/91

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) erwarb im März 1982 eine Eigentumswohnung, vermietete sie an einen gewerblichen Zwischenvermieter, verzichtete auf die Steuerbefreiung für die Vermietungsumsätze und zog Vorsteuerbeträge von ... DM ab, die ihr für Bauleistungen zur Herstellung der Eigentumswohnung berechnet worden waren. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) erkannte das Zwischenmietverhältnis zunächst an und berücksichtigte die geltend gemachten Vorsteuerbeträge.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 347
BFH/NV 1994 S. 347 Nr. 5
DAAAB-34260

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BFH, Urteil v. 21.01.1993 - V R 15/91 -nv-

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