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BFH Beschluss v. - V R 100/92

An der Vorentscheidung, mit der die Klage des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) abgewiesen wurde, wirkte neben dem Vorsitzenden Richter am Finanzgericht (FG) X und dem Richter am FG Y als weiterer Berufsrichter Richter am Verwaltungsgericht (VG) Z mit. Im vorbereitenden Verfahren hatte zunächst Richterin am FG A als Berichterstatterin Verfügungen erlassen (27. Februar und 14. Oktober 1991). Die Fristsetzung vom 16. Januar 1992, die dem Verfahrensbevollmächtigten ausweislich der Postzustellungsurkunde am 17. Januar 1992 zugestellt wurde, hatte bereits Richter am VG Z als Berichterstatter unterzeichnet.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 178
BFH/NV 1994 S. 178 Nr. 3
NAAAB-34248

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BFH, Beschluss v. 25.03.1993 - V R 100/92 -nv-

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