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BFH Urteil v. - VII R 67/92

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer einer GmbH, die 1983 in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet. Nachdem Kreditverhandlungen mit der D-Bank gescheitert waren und die Bank die Konten der GmbH gesperrt hatte, stellte der Kläger am 8. August 1983 den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der GmbH, der mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgelehnt wurde. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) nahm den Kläger wegen angemeldeter, aber nicht abgeführter Lohnsteuer und Kirchenlohnsteuer für die Monate Januar bis August 1983 sowie wegen der darauf entfallenden Säumniszuschläge als Haftungsschuldner in Anspruch. Der Einspruch gegen den Haftungsbescheid führte zu einer Herabsetzung der Haftungssumme wegen nicht ausgezahlter Arbeitslöhne.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 142
BFH/NV 1994 S. 142 Nr. 3
BAAAB-34184

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BFH, Urteil v. 20.04.1993 - VII R 67/92 -nv-

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