Das Finanzgericht (FG) hat die vom Revisionskläger und Beschwerdeführer (Beschwerdeführer) namens des A als Kommanditisten der ...GmbH & Co. KG (KG) gegen das Finanzamt (FA) wegen Gewinnfeststellung 1985 erhobene Klage durch Prozeßurteil abgewiesen und dem Beschwerdeführer als vollmachtlosen Vertreter die Kosten des Verfahrens auferlegt. Die Revision wurde vom FG nicht zugelassen. Gegen dieses Urteil, das ihm am 7. September 1992 zugestellt wurde, hat der Beschwerdeführer mit Telefax vom 6. Oktober 1992, beim FG am 7. Oktober 1992 eingegangen, Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision und Revision eingelegt.
Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 334 BFH/NV 1994 S. 334 Nr. 5 OAAAB-34119
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BFH, Beschluss v. 17.06.1993 - VIII R 55/92, VIII B 110/92 -nv-
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