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BFH Beschluss v. - VII B 108/93

Der Kläger lehnte in seinem Rechtsstreit gegen den Beklagten (Finanzamt - FA -) wegen Abrechnungsbescheiden den Berichterstatter des Finanzgerichts (FG), Richter am FG X, wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Zur Begründung berief er sich auf die seiner Ansicht nach siebenjährige Laufzeit des Rechtsstreits. Das FG habe nichts zur Aufklärung des Verbleibs der - wie vom Kläger behauptet - beim FA verschwundenen Gelder getan. Der Prozeß sei ein einziger Betrug gegen seine Person. Er habe schon ... dargelegt, daß in diesem Rechtsstreit Gelder in erheblichem Umfang veruntreut worden seien.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 185
BFH/NV 1994 S. 185 Nr. 3
QAAAB-34033

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BFH, Beschluss v. 15.06.1993 - VII B 108/93 -nv-

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