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BFH Urteil v. - IX R 94/93

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) und ihr Ehemann, der Kläger und Revisionskläger (Kläger) im Verfahren IX R 28/89, sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Ehegatten. Sie beantragten wegen voraussichtlicher Werbungskostenüberschüsse bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aus einer Beteiligung an einem Objekt die Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung für das vierte Kalendervierteljahr 1982. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) entschied zunächst nicht über diesen Antrag, sondern stundete die Einkommensteuervorauszahlung teilweise und setzte gleichzeitig gegen den Kläger Stundungszinsen fest. Das FA wies den Einspruch der Kläger gegen den Zinsbescheid als unbegründet zurück, nachdem es die Einkommensteuervorauszahlung für das Jahr 1982 herabgesetzt hatte.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 644
BFH/NV 1994 S. 644 Nr. 9
BAAAB-33938

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BFH, Urteil v. 23.11.1993 - IX R 94/93 -nv-

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