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BFH Urteil v. - IV R 105/92

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war in den Streitjahren als Programmierer und EDV-Berater für verschiedene Firmen tätig. In den Einkommensteuer- und Gewerbesteuermeßbescheiden für die Streitjahre (1980, 1981, 1984) beurteilte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) die aus dieser Tätigkeit erzielten Einkünfte als gewerblich. Die Behörde vertrat die Auffassung, daß die Tätigkeit des Klägers weder der eines Ingenieurs noch der eines beratenden Betriebswirtes ähnlich sei.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 613
BFH/NV 1994 S. 613 Nr. 9
SAAAB-33847

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BFH, Urteil v. 28.01.1993 - IV R 105/92 -nv-

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