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BFH Beschluss v. - IV B 182/92

Die Eltern des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) waren Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes (ca. 1,55 ha groß) in K. Mit Wirkung zum 1. Oktober 1971 verpachteten sie mit Ausnahme der Wohngebäude nebst Umgriff sämtliche Flächen. Zum 1. Januar 1974 wurde der Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs auf 4800 DM festgestellt. Seit dem 1. Oktober 1977 war der Kläger Pächter. Durch mehrere notariell beurkundete Verträge übertrugen die Eltern die einzelnen Grundstücke dem Kläger und ihren zwei anderen Söhnen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 641
BFH/NV 1994 S. 641 Nr. 9
RAAAB-33830

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BFH, Beschluss v. 30.09.1993 - IV B 182/92 -nv-

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