Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) errichtete im Jahr 1983 auf ihrem Grundstück in X ein Studentenwohnheim mit ... Appartements nebst Hausmeisterwohnung. ... Appartements stellen 2-Zimmer-Appartements dar, in denen jeweils zwei Studenten wohnen können. Die 2-Zimmer-Appartements verfügen über eine Abschlußtür, durch die man von außen einen Flur betritt. Auf diesem Flur befindet sich eine Küchen- und Eßecke, bestehend aus einem Tisch, zwei Stühlen, einem Zweiplatten-Elektroherd, einer Spüle, einem Kühlschrank sowie einem Küchenoberschrank. Von dem Flur führen eine Tür zu einer sog. Naßzelle mit Dusche und Toilette und zwei Türen zu zwei Wohn-/ Schlafräumen. Die Türen zu den beiden Wohn-/Schlafräumen sind abschließbar und mit unterschiedlichen Schlössern versehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 343 BFH/NV 1994 S. 343 Nr. 5 BAAAB-33776
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