Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erwarb durch notariell beurkundeten Kaufvertrag vom 6. Juni 1979 Grundstücke zu einem Gesamtkaufpreis in Höhe von ... DM. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) setzte wegen dieses Erwerbsvorgangs mit Bescheid vom 20. Juli 1979, der an die Klägerin gerichtet war, Grunderwerbsteuer in Höhe von ... DM fest. Auf den Einspruch der Klägerin, mit dem diese geltend gemacht hatte, die Veräußerin sei zu 100 v.H. (Einlage ... DM) an ihrem Vermögen beteiligt, wurde der Vorgang gemäß § 15 Abs. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes - GrEStG - Berlin 1969 (= § 5 Abs. 2 GrEStG 1940/1983) mit Bescheid vom 31. August 1979 von der Grunderwerbsteuer freigestellt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 440 BFH/NV 1994 S. 440 Nr. 7 XAAAB-33773
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