Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, verkaufte im Streitjahr (1985) PKW an 13 nicht im Erhebungsgebiet lebende Privatpersonen zu einem Kaufpreis von insgesamt ... DM zuzüglich offen ausgewiesener Umsatzsteuer von ... DM. Nach Eingang der erforderlichen Ausfuhrnachweise erstattete die Klägerin den Käufern die bezahlte Umsatzsteuer und händigte diesen dabei berichtigte Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis aus. Die ursprünglichen Rechnungen bekam die Klägerin nicht zurück. Die Käufer erhielten weder vom Bundesamt für Finanzen noch von einem Finanzamt (FA) im Erhebungsgebiet die Vorsteuerbeträge aus den Rechnungen vergütet.
Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 130 BFH/NV 1994 S. 130 Nr. 2 LAAAB-33495
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