Der Senat hat auf die Revision des beklagten Finanzamts (FA) durch Urteil das im ersten Rechtszug zugunsten der Antragstellerin ergangene Urteil des Finanzgerichts (FG) aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen. Einen Antrag der Antragstellerin auf Berichtigung des Tatbestands des Urteils hat er durch Beschluß abgelehnt. Das FG hat im zweiten Rechtszug die Klagen der Antragstellerin abgewiesen. Ein beim Bundesfinanzhof (BFH) gestellter Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe (PKH) für eine gegen das FG-Urteil beabsichtigte Verfahrensrevision und eine Nichtzulassungsbeschwerde blieb erfolglos.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1993 S. 302 BFH/NV 1993 S. 302 Nr. 5 XAAAB-33413
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