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BFH Urteil v. - IX R 6/88

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist an einer Kommanditgesellschaft (KG) mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beteiligt. Er finanzierte die Anschaffungskosten seiner 1972 erworbenen Beteiligung über sein privates Girokonto. Im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für die Streitjahre (1974, 1976 bis 1979) machte der Kläger die Zinsen als Sonderwerbungskosten geltend. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) lehnte dies auch in der Einspruchsentscheidung ab.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 45
BFH/NV 1993 S. 45 Nr. 1
NAAAB-33130

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BFH, Urteil v. 11.08.1992 - IX R 6/88 -nv-

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