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BFH Urteil v. - IV R 71/91

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist als Justizangestellte beim Amtsgericht. . . tätig. Im Streitjahr 1986 unterrichtete sie die Auszubildenden für den Beruf des Justizfachangestellten am Amtsgericht. . . in Maschinenschreiben und Kurzschrift. Die dafür erhaltene Vergütung von . . . DM erfaßte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) bei der Einkommensteuerveranlagung in voller Höhe bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 290
BFH/NV 1993 S. 290 Nr. 5
YAAAB-33080

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BFH, Urteil v. 26.03.1992 - IV R 71/91 -nv-

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