Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger), die miteinander verheiratet sind und zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, bewohnten das auf dem Grundstück . . . errichtete zweigeschossige Gebäude zusammen mit ihren beiden Kindern und der Mutter des Klägers, die bis 1980 Eigentümerin des Grundstücks war. Das Erdgeschoß besteht aus drei Zimmern, Küche und Bad (87,18 qm); im Dachgeschoß (56,48 qm) befanden sich vor dem Umbau durch den Kläger im Jahre 1981 drei Zimmer und eine Küche. Die beiden größeren Räume im Dachgeschoß mit zusammen rd. 30 qm waren seit 1958 an eine . . . firma in . . . als Büro vermietet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1992 S. 169 BFH/NV 1992 S. 169 Nr. 3 AAAAB-32735
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