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BFH Urteil v. - XI R 23/88

Der im Jahre 1910 geborene Kläger war Kommanditist einer GmbH & Co. KG. Im Jahre 1979 veräußerte er seine Kommanditbeteiligung und die Beteiligung an der GmbH. Die Erwerberin übernahm das negative Kapitatlkonto des Klägers von . . . DM und sagte dem Kläger eine Barzahlung von . . . DM sowie eine lebenslängliche Rente von 3 000 DM monatlich zu. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) berechnete den Veräußerungsgewinn unter Einbeziehung positiver Konten des Klägers mit . . . DM und berücksichtigte ihn im Einkommensteuerbescheid 1979; die Rentenzahlungen versteuerte der Kläger als nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Der Einkommensteuerbescheid erging am 6. Juni 1983; er wurde bestandskräftig.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 430
BFH/NV 1991 S. 430 Nr. 7
KAAAB-32710

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BFH, Urteil v. 27.02.1991 - XI R 23/88 -nv-

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