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BFH Beschluss v. - II B 182/90

Frau A ist Beigeladene in einem beim Finanzgericht (FG) anhängigen Rechtsstreit. Das FG hat den Antrag des Prozeßbevollmächtigten der Beigeladenen, des Rechtsanwalts B, ihm die Gerichtsakten zur Einsichtnahme in sein Büro zu übersenden, abgelehnt. Hiergegen hat der Prozeßbevollmächtigte Beschwerde zum Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt, die er damit begründet, daß der zuständige Sachbearbeiter derzeit völlig überlastet sei. Dementsprechend sei es ihm nicht möglich, während der normalen Dienstzeiten beim FG Akteneinsicht zu nehmen, da er während dieser Zeit ständig Gerichts- und Besprechungstermine wahrzunehmen habe. Zur sorgfältigen und ordnungsgemäßen Bearbeitung der Angelegenheit sei der Sachbearbeiter infolgedessen darauf angewiesen, die Akte außerhalb der normalen Bürozeit zu studieren. Es liege daher ein Ausnahmefall vor, der eine Überlassung der Gerichtsakten rechtfertige.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 696
BFH/NV 1991 S. 696 Nr. 10
DAAAB-32144

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BFH, Beschluss v. 20.02.1991 - II B 182/90 -nv-

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