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BFH Urteil v. - VIII R 162/84

Streitig ist, ob eine stille typische Unterbeteiligung, die einem gemeinnützigen Verein an einem Kommanditanteil des Klägers, Revisionsbeklagten und Anschlußrevisionsklägers (Kläger) schenkweise eingeräumt worden ist, steuerlich anzuerkennen ist mit der Folge, daß bei der Ermittlung des Gewinnanteils des Kommanditisten die anteiligen Gutschriften für den gemeinnützigen Verein als Sonderbetriebsausgaben abzuziehen sind.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 35
BFH/NV 1991 S. 35 Nr. 1
SAAAB-31864

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BFH, Urteil v. 24.07.1990 - VIII R 162/84 -nv-

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