Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarb 1966 ein zu seinem Privatvermögen gehörendes vermietetes Grundstück. Nach dem Kaufvertrag hatte er an die beiden damals 68 und 70 Jahre alten Verkäuferinnen als Gesamtberechtigte neben einer Barzahlung von . . . DM eine monatliche Rente von 1 000 DM auf Lebenszeit der Berechtigten zu zahlen. Beim Tod einer der Berechtigten sollte sich die Rente auf 3/4 des jeweils geschuldeten Rentenbetrags ermäßigen. Die Rente war außerdem aufgrund einer Wertsicherungsklausel an das Gehalt eines Landesbeamten der Besoldungsgruppe A 10 gekoppelt. Der Kläger zahlte im Streitjahr 1983 an die Berechtigten . . . DM.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1991 S. 227 BFH/NV 1991 S. 227 Nr. 4 NAAAB-31695
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