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BFH Urteil v. - I R 122/85

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb in den Jahren 1975 bis 1979 (Streitjahre) zwei Gaststätten in R. und seit August 1978 auch eine Gaststätte in W. 1979/1980 fand bei ihm eine Steuerfahndungsprüfung statt. Der Prüfer stellte fest, daß der Kläger, der seinen Gewinn durch Vermögensvergleich ermittelte, unter anderem in den Streitjahren nicht alle Betriebseinnahmen und -ausgaben verbucht hatte und seine Buchführungsunterlagen unvollständig waren.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 573
BFH/NV 1991 S. 573 Nr. 9
ZAAAB-31571

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BFH, Urteil v. 12.09.1990 - I R 122/85 -nv-

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