Der Kläger und Revisionskläger zu 2 (Kläger zu 2) betrieb vor dem 1. Januar 1976 die Firma Z als Einzelunternehmen. Er errichtete zusammen mit seiner Ehefrau mit Wirkung zum 1. Januar 1976 eine KG, die Klägerin und Revisionsklägerin zu 1 (Klägerin zu 1). Die Ehefrau leistete als Kommandististin eine Einlage von 100 000 DM. Diese Beteiligung war ihr schenkungshalber gewährt worden. Der Kläger zu 2 war persönlich haftender Gesellschafter. Er brachte sein Einzelunternehmen ein, allerdings ohne das Betriebsgrundstück. Dieses Grundstück ist an die Klägerin zu 1 verpachtet. Es ist Betriebsvermögen der als Gewerbebetrieb behandelten "Immobilienverwaltung", auf die es ohne Gewinnrealisierung vom Einzelunternehmen des Klägers zu 2 überging.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1991 S. 223 BFH/NV 1991 S. 223 Nr. 4 UAAAB-31188
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