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BFH Urteil v. - VIII R 323/83

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war als Kommanditistin und der inzwischen verstorbene H als Komplementär an der H & Co. KG (KG) beteiligt, die im Jahre 1974, nachdem die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt worden war, eingestellt wurde. Mit Bescheiden vom 25. September 1975 stellte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) die gewerblichen Einkünfte der KG für 1972 auf ./. 303 883 DM und für 1973 auf ./. 488 976 DM fest. Angaben hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung wurden in diesen Bescheiden nicht gemacht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 480
BFH/NV 1990 S. 480 Nr. 8
DAAAB-31172

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BFH, Urteil v. 31.10.1989 - VIII R 323/83 -nv-

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