Der Antragsteller, Beschwerdeführer und Beschwerdegegner (Antragsteller) war Geschäftsführer einer GmbH, die nach Ablehnung ihres Antrags auf Konkurseröffnung mangels Masse im Frühjahr 1983 aufgelöst worden ist. Mitgeschäftsführer waren zunächst der Kaufmann X und nach dessen Abberufung die durch Beschluß des Amtsgerichts vom 1. November 1981 zur Notgeschäftsführerin bestellte Kauffrau K. Der Antragsgegner, Beschwerdegegner und Beschwerdeführer (das Finanzamt - FA - ) nahm den Antragsteller wegen angemeldeter, aber nicht abgeführter Lohnsteuer der GmbH für die Lohnsteueranmeldungszeiträume April bis Juni und September bis Dezember 1982 als Haftungsschuldner in Anspruch. Der Einspruch gegen den Haftungsbescheid blieb erfolglos; über die dagegen erhobene Klage hat das Finanzgericht (FG) noch nicht entschieden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1989 S. 424 BFH/NV 1989 S. 424 Nr. 7 OAAAB-31125
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Online-Dokument
BFH, Beschluss v. 17.01.1989 - VII B 96-97/88 -nv-
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