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BFH Urteil v. - X R 18/87

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) in der Einkommensteuersache 1981 sind zusammenveranlagte Eheleute. Kläger und Revisionskläger (Kläger) in der Gewerbesteuermeßbetragssache 1981 ist der Ehemann. Der Kläger ist EDV-Berater. Sein beruflicher Werdegang verlief wie folgt: Der Kläger arbeitete nach Abschluß einer kaufmännischen Lehre (1968) sechs Jahre als Anwendungs- oder Organisationsprogrammierer. Anschließend besuchte er eine "Fachschule für Datenverarbeitung und Organisation" (Oktober 1974 bis September 1976); der Abschluß berechtigte zur Führung der Bezeichnung "Staatlich geprüfter Betriebswirt DV". Ab April 1977 war er in dem Datenverarbeitungsunternehmen D als Arbeitnehmer tätig, zunächst als Systemingenieur für die Software-Abteilung, ab Herbst 1977 als Projektleiter für Schweizer Kunden der D und 1980 als Organisator und Systemprogrammierer für ein Datenverarbeitungsobjekt bei einem Schweizer Interessenten der D; es handelte sich um Bankprojekte.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 366
BFH/NV 1989 S. 366 Nr. 6
ZAAAB-30641

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BFH, Urteil v. 12.10.1988 - X R 18/87 -nv-

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