Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war in der Zeit vom 4. Mai 1977 bis 12. April 1978 alleiniger Geschäftsführer einer GmbH, über deren Vermögen im Juni 1978 das Konkursverfahren eröffnet worden ist. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) nahm ihn wegen angemeldeter, aber nicht an das FA abgeführter Lohnsteuerabzugsbeträge für Dezember 1977 und Februar/ März 1978 der GmbH in Höhe von insgesamt 18 000 DM gemäß § 69 i. V. m. § 34 der Abgabenordnung (AO 1977) als Haftungsschuldner in Anspruch. Auf die Klage des Klägers hob das Finanzgericht (FG) den Haftungsbescheid in der Gestalt der Einspruchsentscheidung mit folgender Begründung auf:
Fundstelle(n): BFH/NV 1989 S. 84 BFH/NV 1989 S. 84 Nr. 2 OAAAB-30435
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