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BFH Beschluss v. - VII R 32/87

Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) führte für die Veranlagungszeiträume 1982 und 1983 antragsgemäß getrennte Veranlagungen zur Einkommensteuer für die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) durch. Er rechnete in den Abrechnungen zu den Einkommensteuerbescheiden auf die festgesetzten Steuerschulden von jeweils null DM nur die einbehaltenen Lohnsteuerbeträge, nicht aber - wie beantragt - auch in den Streitjahren geleistete Einkommensteuervorauszahlungen an.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 349
BFH/NV 1988 S. 349 Nr. 6
BAAAB-30380

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BFH, Beschluss v. 20.10.1987 - VII R 32/87 -nv-

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