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BFH Urteil v. - VIII R 297/81

Die im Januar 1955 geborene Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) und ihre Tante A. sind zu gleichen Teilen Erben der im Juni 1966 verstorbenen B., der Großmutter der Klägerin. Diese war Alleininhaberin des Unternehmens B. Durch Vertrag vom September 1966 übertrug Frau A. rückwirkend auf den Zeitpunkt des Erbfalls "sämtliche Rechte und Verpflichtungen, welche ihr an der Firma B. zugefallen sind" auf den Beigeladenen C., den Vater der Klägerin. Im Juni 1967 meldeten der Beigeladene und Frau A. beim Amtsgericht (Handelsregister) an, in die durch Erbfolge nach Frau B. begründete OHG sei der Beigeladene als persönlich haftender Gesellschafter eingetreten; Frau A. sei aus der Gesellschaft ausgeschieden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 637
BFH/NV 1987 S. 637 Nr. -1
BAAAB-30247

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BFH, Urteil v. 10.02.1987 - VIII R 297/81 -nv-

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