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BFH Beschluss v. - VIII R 18/87

Das Finanzgericht hat die Klage des Klägers und Revisionsklägers (Klägers) als unbegründet abgewiesen. Mit der Revisionsschrift vom 5. Januar 1987 ist gegen das Urteil von der X-GmbH Steuerberatungsgesellschaft namens des Klägers Revision eingelegt worden. Der Schriftsatz, in dem es heißt: "Gegen das Urteil . . . lege ich das Rechtsmittel der Revision ein . . .", trägt unter der Bezeichnung der GmbH die Unterschrift ihres Geschäftsführers, des Steuerberaters Z.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 253
BFH/NV 1988 S. 253 Nr. 4
VAAAB-30223

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BFH, Beschluss v. 19.08.1987 - VIII R 18/87 -nv-

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