Das Finanzgericht (FG) wies die Klage des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) mit Urteil vom 25. Juni 1986 XI K 375/85, das dem Kläger am 14. Juli 1986 zugestellt wurde, ab. In dem Urteil war die Zulassung der Revision nicht ausgesprochen. In der Rechtsmittelbelehrung des FG-Urteils heißt es unter 1., daß den Beteiligten gegen das Urteil die Revision zustehe, "wenn das Finanzgericht oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Bundesfinanzhof die Revision zugelassen hat". Außerdem ist dort auf die zulassungsfreie Revision nach § 116 der Finanzgerichtsordnung (FGO) hingewiesen. Unter 2. der Rechtsmittelbelehrung ist ausgeführt, daß die Nichtzulassung der Revision selbständig durch Beschwerde angefochten werden könne.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1988 S. 787 BFH/NV 1988 S. 787 Nr. 12 HAAAB-29974
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