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BFH Beschluss v. - IX S 7/87

Das Finanzgericht (FG) hat die Klage des Antragstellers als unzulässig abgewiesen. Der Antragsteller habe kein Rechtsschutzbedürfnis, da das Finanzamt (FA) seinem Klagebegehren durch die Aufhebung der Einspruchsentscheidung entsprochen habe. Soweit er beantragt habe, die ihm zugerechneten Einkünfte aus dem Einkommensteuerbescheid 1985, durch den er und seine Ehefrau antragsgemäß zusammenveranlagt worden sind, herauszunehmen, könne die Klage keinen Erfolg haben, weil er den Bescheid nicht angefochten habe.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 451
BFH/NV 1989 S. 451 Nr. 7
WAAAB-29969

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BFH, Beschluss v. 30.12.1988 - IX S 7/87 -nv-

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