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BFH Urteil v. - IX R 218/87

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eigentümer eines Einfamilienhauses, das sie mit notariellem Vertrag vom Januar 1982 erworben und am 1. April 1982 bezogen haben. Im Laufe des Streitjahres 1982 stellten die Kläger die vorhandene Flüssiggasheizunganlage (Zentralheizung mit Flüssiggasfeuerung) durch Einbau eines Tieftemperatur-Heizkessels mit Gebläsegasbrenner um; hierfür wendeten sie 7 677,90 DM auf.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 626
BFH/NV 1988 S. 626 Nr. 10
DAAAB-29932

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BFH, Urteil v. 08.12.1987 - IX R 218/87 -nv-

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