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BFH Beschluss v. - IX R 152/83

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger ist Landwirt. Er verkaufte im Januar 1980 ein rd. 30 000 qm großes, landwirtschaftlich genutztes Grundstück für rd. 800 000 DM an die B-GmbH. Das Grundstück sollte nach einem Beschluß der Gemeinde zusammen mit anderen Grundstücken als Wohnbaugebiet erschlossen werden. Die B-GmbH - ein Organ der staatlichen Wohnungspolitik - sollte die Erschließung vornehmen und die Grundstücke dann wieder veräußern. Im Kaufvertrag verpflichtete sich die B-GmbH, dem Kläger erschlossene Bauplätze zum Erwerb anzubieten, sobald das Erschließungsgelände bebauungsreif sei und Bauplätze vermessen seien. Der Rückkaufpreis sollte dem Verkaufspreis zuzüglich Nebenkosten entsprechen; gleichzeitig sollte der anteilige Erschließungsaufwand zu entrichten sein.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 582
BFH/NV 1988 S. 582 Nr. 9
JAAAB-29917

Preis:
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BFH, Beschluss v. 28.01.1988 - IX R 152/83 -nv-

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