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BFH Urteil v. - IV R 79/84

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war früher als . . . sowie als Honorarprofessor für . . . tätig. In den Streitjahren 1974, 1975, 1977 und 1978 bezog er außer seinem Ruhegehalt als Beamter Honorare für die Erstattung von Rechtsgutachten, Autoren- und Vortragshonorare, Sitzungsvergütungen für seine Tätigkeit als Sachverständiger sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 492
BFH/NV 1988 S. 492 Nr. 8
MAAAB-29822

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BFH, Urteil v. 29.10.1987 - IV R 79/84 -nv-

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