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BFH Urteil v. - IV R 200/85

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war im Streitjahr 1981 als Handelsvertreter tätig. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) setzte gegen ihn auf der Grundlage von Schätzungen Einkommensteuer und Umsatzsteuer für das Streitjahr fest. Der Einkommensteuerbescheid wurde am 14. Oktober 1983, der Umsatzsteuerbescheid am 18. Oktober 1983 zur Post aufgegeben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 172
BFH/NV 1989 S. 172 Nr. 3
YAAAB-29763

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BFH, Urteil v. 21.04.1988 - IV R 200/85 -nv-

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