Die Beigeladenen und Beschwerdeführer (Beigeladene) waren in den Streitjahren Gesellschafter der Beteiligten zu 1 (einer KG). Diese erhob nach erfolglosen Einspruchsverfahren Klagen gegen die Gewinnfeststellungsbescheide 1972 und 1973 und gegen die Bescheide zur Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens auf den 1. Januar 1973, 1. Januar 1974 und 1. Januar 1975. In diesen Verfahren war u. a. die Erfassung von Sonderbetriebseinnahmen der Beigeladenen im Rahmen ihrer Beteiligung an der Beteiligten zu 1 streitig. Die Beigeladenen wurden vom Finanzgericht (FG) zu beiden Verfahren beigeladen. Danach nahm die Beteiligte zu 1 die Klagen zurück. Das FG stellte daraufhin beide Verfahren gemäß § 72 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ein.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1989 S. 240 BFH/NV 1989 S. 240 Nr. 4 PAAAB-29753
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Online-Dokument
BFH, Beschluss v. 04.08.1988 - IV R 165-166/87 -nv-
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