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BFH Beschluss v. - IV B 70/86

Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Ehefrau betrieb ein Kinderheim. Nach einer Betriebsprüfung ergingen gegen die Kläger berichtigte Einkommensteuerbescheide für 1976 bis 1978. Hierbei waren die von den Jugendbehörden gewährten Pflegegelder als Betriebseinnahmen angesetzt worden. Der Einspruch der Kläger wurde vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt - FA -) zurückgewiesen. Die Einspruchsentscheidung wurde dem damaligen Bevollmächtigten der Kläger am 26. November 1982 durch die Post zugestellt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 244
BFH/NV 1988 S. 244 Nr. 4
QAAAB-29705

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BFH, Beschluss v. 19.08.1987 - IV B 70/86 -nv-

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