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BFH Beschluss v. - IV B 116/88

Mit Beschluß vom 11. Mai 1988 hat das Finanzgericht (FG) den Beschwerdeführer zum unter dem Az. . . . anhängigen Verfahren notwendig beigeladen. In der Rechtsmittelbelehrung zu diesem Beschluß hat das FG u. a. darauf hingewiesen, daß sich vor dem Bundesfinanzhof (BFH) jeder Beteiligte durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer als Bevollmächtigten vertreten lassen muß und daß dies auch für die Einlegung der Beschwerde gilt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 49
BFH/NV 1990 S. 49 Nr. 1
YAAAB-29682

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BFH, Beschluss v. 15.11.1988 - IV B 116/88 -nv-

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